Allgemeine Fachhochschulreife: Die FHR berechtigt zum Studium an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen) in Deutschland.
Abschluss der BOS 13 nach 12 Monaten
Allgemeine Hochschulreife: Die AHR berechtigt zum Studium, aller an einer Universität angebotenen Studiengänge.
Bedingung für die allgemeine Hochschulreife ist der Nachweis einer 2. Fremdsprache auf dem Niveau B1 des europäischen Referenz Rahmens oder die erfolgreiche Teilnahme am Unterricht in einer zweiten Fremdsprache auf dem Niveau B1 des europäischen Referenzrahmens. Die BOS 12 bietet vorbereitend für den Besuch der BOS 13 Kurse zur 2. Fremdsprache in Spanisch und Französisch an.
Fachgebundene Hochschulreife: Berechtigung zum Studium einschlägiger (hier: wirtschaftswissenschaftlicher) Studiengänge an einer Universität. Für die fachgebundene Hochschulreife genügt eine Fremdsprache (Englisch).
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