Der Ausbildungsberuf ist zum 01.08.2023 neu geordnet worden. Das heißt, dass alle ab August 2023 mit der Ausbildung startenden Auszubildenden zur/zum Steuerfachangestellten in der Berufsschule und im Ausbildungsunternehmen nach den neuen Vorgaben ausgebildet und geprüft werden. Der Rahmenlehrplan (Vorgabe für die Berufsschule) und der Ausbildungsrahmenplan (Vorgabe für die Ausbildungsunternehmen) sind zum 01.08.2023 neu gestaltet worden.
Für die Berufsschule bedeutet dies eine Abkehr von eindeutigen kleinschrittigen Lernzielen hin zu Lernfeldern, die berufliche Handlungen nachvollziehen. Dementsprechend wird auch der Unterricht neu ausgerichtet und wir erarbeiten gerade für jedes Lernfeld mehrere Lernsituationen, die einen höheren Eigenanteil der Auszubildenden vorsehen.
Für alle bis Februar 2023 beginnenden Ausbildungen findet der Unterricht in folgenden Fächern statt:
Zusätzlich belegen die Auszubildenden zweistündige Pflichtwahlkurse zu Themen, die im laufenden Unterricht nicht oder nicht in aller Ausführlichkeit behandelt werden können. Zurzeit finden folgende Kurse statt:
Die Anmeldung erfolgt über die Steuerberaterkammer.
Schicken Sie uns bitte die Anmeldung zur Schule per E-Mail oder Fax zu. Sie erhalten von uns keine Eingangsbestätigung.
Um den pünktlichen Schülerinnen und Schülern gerecht zu werden, betreten Sie bei einer Verspätung leise den Raum und setzen sich an Ihren Platz. Teilen Sie, durch Meldung, unbedingt der Lehrkraft mit, dass Sie eingetroffen sind. Nur dann können Sie davon ausgehen, dass Ihre Anwesenheit vermerkt wird. Tage oder Wochen später ist dies sonst nicht mehr nachvollziehbar und wird als Fehlzeit im Zeugnis vermerkt.
Nach ca. drei Verspätungen im Halbjahr erhalten Ihre Ausbildungsbetriebe von der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer ein "Fehlzeitenfax" zur Information.
Eine Klassenarbeit, ein Referat oder ein anderer Leistungsnachweis darf nur nachgeholt werden, wenn unverzüglich nach Wiederaufnahme des Unterrichts ein ärztliches Attest für den entsprechenden Tag oder Zeitraum bei den Klassenlehrern vorgelegt wird. Dieses Attest muss, wie jede andere Entschuldigung auch, vom Ausbildungsbetrieb abgezeichnet und mit einem Stempelabdruck versehen sein.
Klassenarbeiten werden sobald wie möglich nach der Wiederaufnahme des Unterrichts nachgeschrieben. Allerdings ist vor dem Nachschreiben immer eine Vereinbarung mit der zuständigen Lehrkraft zu treffen.
Abweichungen von dieser Regelung müssen rechtzeitig vorher mit der/m entsprechenden Fachkollegen/in abgesprochen werden.
Als Ersatz für eine Nachschreibearbeit kann auch von der zuständigen Lehrkraft eine mündliche Prüfung angesetzt werden.
Im Schulgebäude in der Lutterothstraße verfügen wir über eine Mensa. Dort werden belegte Brötchen und Snacks sowie kalte und warme Getränke angeboten. Außerdem wird ein täglich wechselndes Mittagessen angeboten. Unsere Auszubildenden haben nach dem Unterricht dort die Möglichkeit, ein Essen einzunehmen.