Allgemeine Hochschulreife: Die AHR berechtigt zum Studium, aller an einer Universität angebotenen Studiengänge.
Bedingung für die allgemeine Hochschulreife ist der Nachweis einer zweiten Fremdsprache (z.B. Spanisch, Französisch, aber auch der Nachweis über andere Sprachen wie zum Beispiel Russisch, Chinesisch und weitere Sprachen auf dem Niveau B1 des europäischen Referenzrahmens werden anerkannt)
oder die erfolgreiche Teilnahme am Unterricht an unserer Schule in einer zweiten Fremdsprache in Spanisch und Französisch auf dem Niveau B1.
Fachgebundene Hochschulreife: Berechtigung zum Studium einschlägiger (hier: wirtschaftswissenschaftlicher) Studiengänge an einer Universität. Für die fachgebundene Hochschulreife genügt eine Fremdsprache (Englisch).