vorläufige Termine der Leistungsnachweise des laufenden Halbjahres

ab Ausbildungsbeginn August 2023

Klasse LF 07 LF 08 LF 09 LF 10 SuK WuG FE    
SF233 XXX       XXX XXX XXX    
SF234 XXX       XXX        
SF235 XXX       XXX        
SF237 25.04..
13.06.
15.04.
17.06.
XXX XXX XXX        
SF238 16.05.
27.06.
  XXX XXX XXX        
                   
  LF 05 LF 06 LF 07 LF 08 LF 09 SuK FE    
SF241         XXX XXX      
SF242 16.04.
11.06.
  XXX XXX          
                   
  LF 01 LF 02 LF 03 LF 04 LF 05 LF 06 LF 07 LF 08 SuK
SF243           XXX XXX XXX XXX
SF244     25.03.
20.05.
03.03.
02.06.
XXX        
SF245         XXX XXX XXX XXX  
SF246   12.02.
17.05.
18.06.
03.03.
02.06.
  XXX XXX XXX XXX  
SF247 05.03. 12.02. 26.03.
04.06.
02.04. XXX XXX XXX XXX  
SF248 16.04.   09.04. 07.03.
23.05.
XXX XXX XXX XXX  
SF251         XXX XXX XXX XXX  
SF252         XXX XXX XXX XXX  

Nachholen von Leistungsnachweisen

Eine Klassenarbeit, ein Referat oder ein anderer Leistungsnachweis darf nur nachgeholt werden, wenn unverzüglich nach Wiederaufnahme des Unterrichts ein ärztliches Attest für den entsprechenden Tag oder Zeitraum bei den Klassenlehrern vorgelegt wird. Dieses Attest muss, wie jede andere Entschuldigung auch, vom Ausbildungsbetrieb abgezeichnet und mit einem Stempelabdruck versehen sein.

Klassenarbeiten werden sobald wie möglich nach der Wiederaufnahme des Unterrichts nachgeschrieben. Allerdings ist vor dem Nachschreiben immer eine Vereinbarung mit der zuständigen Lehrkraft zu treffen. 
Abweichungen von dieser Regelung müssen rechtzeitig vorher mit der/m entsprechenden Fachkollegen/in abgesprochen werden.

unsere Curricula

Für folgende Unterrichtsfächer haben wir Curricula entwickelt:

  • Steuerlehre
    Download des aktuellen Curriculums zur

- Abgabenordnung
- Einkommensteuer
- Gewerbesteuer
- Umsatzsteuer

Neuordnung

Der Ausbildungsberuf ist zum 01.08.2023 neu geordnet worden. Das heißt, dass alle ab August 2023 mit der Ausbildung startenden Auszubildenden zur/zum Steuerfachangestellten in der Berufsschule und im Ausbildungsunternehmen nach den neuen Vorgaben ausgebildet und geprüft werden. Der Rahmenlehrplan (Vorgabe für die Berufsschule) und der Ausbildungsrahmenplan (Vorgabe für die Ausbildungsunternehmen) sind zum 01.08.2023 neu gestaltet worden.
Für die Berufsschule bedeutet dies eine Abkehr von eindeutigen kleinschrittigen Lernzielen hin zu Lernfeldern, die berufliche Handlungen nachvollziehen. Dementsprechend wird auch der Unterricht neu ausgerichtet und wir erarbeiten gerade für jedes Lernfeld mehrere Lernsituationen, die einen höheren Eigenanteil der Auszubildenden vorsehen.

Wir haben eine Zusammenstellung aus Ausbildungsrahmenplan und Rahmenlehrplan erstellt. Hier können die Datei herunter geladen werden:

- sortiert nach laufender Nummer des Ausbildungsrahmenplans

- sortiert nach der zeitlichen Reihenfolge der Ausbildung

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