Auf Basis der Neufassung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) vom Januar 2020 wurde für die Fachschulen in Hamburg die Zusatzbezeichnung Bachelor Professional eingeführt (Verwaltungsvorschrift vom 15.4.2021)
Für wen gilt dies?
Die neue Vorschrift betrifft die Abschlusszeugnisse von Absolventinnen und Absolventen der staatlichen und privaten Fachschulen für die Fachbereiche Technik, Wirtschaft, Gestaltung, Sozialwesen sowie Agrarwirtschaft, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens
a) in ihrem letzten Schulhalbjahr befinden, oder
b) sich bereits in der entsprechenden Weiterbildung befinden und ihren Abschluss in einem der Folge-Schuljahre erwerben, oder
c) die nach dem 1.1.2020 Prüfungen für den betreffenden Schulabschluss bereits erfolgreich abgelegt und ihr Schulabschlusszeugnis bereits erhalten haben.
Was bedeutet das?
- Abgangszeugnisse nach dem 15.4.2021 erhalten im Vermerk zusätzlich zu der Berufsbezeichnung den Titel "Bachelor Professional" . Für den AWS-Abschluss lautet dieser:
"Staatlich geprüfter Betriebswirt (Bachelor Professional in Wirtschaft, Fachrichtung Betriebswirtschaft)" bzw.
"Staatlich geprüfte Betriebswirtin (Bachelor Professional in Wirtschaft, Fachrichtung Betriebswirtschaft)".
- Für bereits erstelle Abgangszeugnisse nach dem 1.1.2020 kann von den Absolventinnen und Absolventen ein Antrag bei der Schule auf Erstellung eines Extra-Zertifikats mit Hinweis auf die ergänzende Berufsbezeichnung gestellt werden.